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   BSG, 22.05.2018 - B 5 R 51/18 B   

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https://dejure.org/2018,29427
BSG, 22.05.2018 - B 5 R 51/18 B (https://dejure.org/2018,29427)
BSG, Entscheidung vom 22.05.2018 - B 5 R 51/18 B (https://dejure.org/2018,29427)
BSG, Entscheidung vom 22. Mai 2018 - B 5 R 51/18 B (https://dejure.org/2018,29427)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Entscheidung im Beschlussverfahren; Kein Erfordernis der Zustimmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3 ; SGG § 153 Abs. 4 S. 1-2
    Rente wegen Erwerbsminderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.10.2013 - VIII ZR 224/12

    Zur Unwirksamkeit eines Haftungsausschlusses in Versteigerungsbedingungen eines

    Auszug aus BSG, 22.05.2018 - B 5 R 51/18 B
    Geht es aber vorrangig nicht oder nicht nur um die Ermittlung von Tatsachen, sondern um die objektive Bewertung eines im wesentlichen feststehenden Sachverhalts, ist der Zeugenbeweis ungeeignet und der Sachverständigenbeweis das richtige Beweismittel (vgl BGH Urteil vom 9.10.2013 - VIII ZR 224/12 - Juris RdNr 20 mwN).
  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 22.05.2018 - B 5 R 51/18 B
    Denn Merkmal eines Beweisantrags ist eine bestimmte Tatsachenbehauptung und die Angabe des Beweismittels für diese Tatsache (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 6 mwN).
  • BSG, 27.11.2007 - B 5a/5 R 60/07 B

    Verletzung des Fragerechts nach § 116 S. 2 SGG im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 22.05.2018 - B 5 R 51/18 B
    Das Frageantragsrecht setzt ua voraus, dass die erläuterungsbedürftigen Punkte hinreichend konkret bezeichnet und die Fragen sachdienlich sind, was zB nicht der Fall ist, wenn sie bereits beantwortet sind (BSG SozR 4-1500 § 116 Nr. 1 RdNr 7, 10).
  • BSG, 25.11.1999 - B 13 RJ 25/99 R

    Anhörungsmitteilung nach § 153 Abs. 4 S. 2 SGG

    Auszug aus BSG, 22.05.2018 - B 5 R 51/18 B
    Die Anhörungspflicht gebietet es insbesondere, dass der Berufungskläger über die Absicht des Gerichts informiert wird, ohne mündliche Verhandlung im Beschlussverfahren zu seinen Ungunsten zu entscheiden (BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 9 S 27 mwN).
  • BSG, 05.06.2023 - B 5 R 26/23 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Die Anhörungspflicht gebietet es danach insbesondere, dass der Berufungskläger über die Absicht des Gerichts informiert wird, ohne mündliche Verhandlung im Beschlussverfahren zu seinen Ungunsten zu entscheiden (stRspr; zB BSG Beschluss vom 22.5.2018 - B 5 R 51/18 B - juris RdNr 12; BSG Urteil vom 25.11.1999 - B 13 RJ 25/99 R - SozR 3-1500 § 153 Nr. 9 S 27 = juris RdNr 12) .

    Wesentlich ist insoweit lediglich der Hinweis, dass das LSG die Berufung für unbegründet und eine mündliche Verhandlung für nicht erforderlich hält (stRspr; zB BSG Beschluss vom 22.5.2018 - B 5 R 51/18 B - juris RdNr 12; BSG Urteil vom 25.11.1999 - B 13 RJ 25/99 R - SozR 3-1500 § 153 Nr. 9 S 27 = juris RdNr 12) .

  • BSG, 03.04.2020 - B 9 SB 71/19 B

    Feststellung eines Grades der Behinderung; Divergenzrüge im

    bb) Mit der Rüge der unterlassenen Vernehmung von Frau S. und Frau Dr. L. als sachverständige Zeuginnen für die Tatsache, dass die Klägerin eine tägliche Blutzuckermessung im streitigen Zeitraum durchgeführt habe, Frau S. eine evtl unterlassene Blutzuckerselbstmessung und deren Dokumentation durch die Klägerin ihrerseits dokumentiert und der Klägerin keine Insulintherapie empfohlen habe, hat die Beschwerde ebenfalls nicht dargelegt, einen prozessordnungsgemäßen Beweisantrag iS des § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG iVm §§ 414, 373 ZPO gestellt zu haben (s hierzu BSG Beschluss vom 22.5.2018 - B 5 R 51/18 B - juris RdNr 21) .
  • BSG, 01.07.2021 - B 9 SB 5/21 B

    Feststellung eines höheren Grades der Behinderung; Verfahrensrüge im

    Das Gericht muss dem Beteiligten persönlich oder wenn er - wie hier - einen Prozessbevollmächtigten hat, diesem unmissverständlich mitteilen, es erwäge, im Beschlussverfahren zu seinen Ungunsten zu entscheiden (Senatsbeschluss vom 16.3.1994 - 9 BV 151/93 - juris RdNr 3; BSG Urteil vom 25.11.1999 - B 13 RJ 25/99 R - SozR 3-1500 § 153 Nr. 9 S 27 = juris RdNr 12; BSG Beschluss vom 22.5.2018 - B 5 R 51/18 B - juris RdNr 12) .
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